Teilnahmebedingungen der DLRG Püttlingen e.V. für Veranstaltungen und Lehrgänge
1. Anmeldung:
Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang oder die Veranstaltung. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang/Seminar erfolgt über die Homepage der DLRG OG Püttlingen e.V.
2. Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen zusammen mit der Anmeldung in Kopie vorgelegt werden.
Eine Teilnahme ohne die Nachweise ist ausgeschlossen.
3. Teilnahmegebühren:
Für die Lehrgänge oder die Veranstaltung kann eine Teilnahmegebühr erhoben werden. Die Teilnahmegebühr wird am Tag der Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn fällig. Dies ist nur ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung kostenlos angeboten wird. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt in bar.
4. Zusage und Absage von Lehrgängen:
Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Anmeldeschluss erhält jeder Teilnehmer eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Die DLRG Ortsgruppe Püttlingen e.V. behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen.
5. Teilnahmebestätigung:
Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung. Bei Veranstaltungen, die keinen Lehrgang darstellen, entfällt dies.
6. Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, dass Bilder, die während Veranstaltungen oder Lehrgängen gemacht werden in Lehrgangsheften, anderen Publikationen und auf der Homepage verwendet werden können. Die Teilnehmenden sind mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn sie nicht spätestens bei Lehrgangsbeginn/ Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen haben.